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   VG Bayreuth, 06.07.2004 - B 6 K 03.30456   

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https://dejure.org/2004,29873
VG Bayreuth, 06.07.2004 - B 6 K 03.30456 (https://dejure.org/2004,29873)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 06.07.2004 - B 6 K 03.30456 (https://dejure.org/2004,29873)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 06. Juli 2004 - B 6 K 03.30456 (https://dejure.org/2004,29873)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 51 Abs. 1; AuslG § 53 Abs. 4; EMRK Art. 3
    Irak, Araber, Familienangehörige, Oppositionelle, Sippenhaft, Alleinstehende Frauen, Christen, Krankheit, Machtwechsel, Gebietsgewalt, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Menschenrechtswidrige Behandlung, Sicherheitslage, Übergriffe, Anschläge, ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EGMR, 30.10.1991 - 13163/87

    VILVARAJAH ET AUTRES c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.07.2004 - B 6 K 03.30456
    Es sind also sowohl die allgemeine Lage im Zielstaat als auch die persönliche Situation des Ausländers heranzuziehen (vgl. EGMR, Entscheidung vom 30. Oktober 1991, Vilvarajah ./. UK, NVwZ 1992, 869).

    Unterscheidet sich die allgemeine Lage des Ausländers im Heimatstaat nicht von der der übrigen Bevölkerung, so ist die aufgrund der bekannt gewordenen Einzelfälle bestehende Möglichkeit einer unmenschlichen Behandlung für sich nicht ausreichend, einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK zu bejahen (EGMR, Entsch. vom 30. Oktober 1991, a.a.O.).

  • EGMR, 07.07.1989 - 14038/88

    Jens Söring

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.07.2004 - B 6 K 03.30456
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seiner neueren Rechtsprechung (unter Anlehnung an die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, vgl. Entscheidung vom 7. Juli 1989 im Fall Soering, EuGRZ 1989, 314) entschieden hat, hat der Bundesgesetzgeber durch die deklaratorische Verweisung auf die EMRK in § 53 AuslG untersagt, einen Ausländer in einen außerhalb des Konventionsgebiets liegenden Drittstaat auszuliefern, auszuweisen oder abzuschieben, wenn ihm dort die Gefahr der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Art. 3 EMRK) droht.
  • BVerwG, 24.05.2000 - 9 C 34.99

    Abschiebungsverbot aus Europäischer Menschenrechtskonvention; Religionsfreiheit

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.07.2004 - B 6 K 03.30456
    Gleichzeitig hat der Gesetzgeber die von § 53 Abs. 4 AuslG erfassten zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbote aus der EMRK als zwingende rechtliche Abschiebungshindernisse ausgestaltet, die bereits dem Erlass einer Abschiebungsandrohung in einen entsprechenden Zielstaat entgegenstehen (§ 50 Abs. 3 Satz 2 und 3 AuslG; vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. Mai 2000 - 9 C 34.99 - NVwZ 2000, 1302).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.07.2004 - B 6 K 03.30456
    Der Entscheidung, dass in einem Fall wie dem vorliegenden Abschiebungsschutz gem. § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 3 EMRK zu gewähren ist, steht auch nicht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2001 - 1 C 2101 - NVwZ 2001, 1420 entgegen.
  • EGMR, 17.12.1996 - 25964/94

    AHMED v. AUSTRIA

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.07.2004 - B 6 K 03.30456
    Vielmehr greift Art. 3 EMRK angesichts seines absoluten Charakters auch dann ein, wenn die Gefahr einer unmenschlichen Behandlung auf Umständen beruht, die weder unmittelbar noch mittelbar in den Verantwortungsbereich der Behörden des Empfangsstaates fallen (vgl. EGMR, Entsch. vom 17. Dezember 1996, Ahmed ./. Österreich, NVwZ 1997, 1100).
  • VGH Bayern, 03.03.2005 - 23 B 04.30734

    Irak, Abschiebungsschutz, Terrorismus, Kriminalität, Menschenrechtswidrige

    Urteil des 23. Senats vom 3. März 2005 (VG Bayreuth, Entscheidung vom 6. Juli 2004, Az.: B 6 K 03.30456).

    Großes Verkündet am 3. März 2005 B 6 K 03.30456.

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